ABMAHN Anwalt muss ins Gefängnis - Hintergründe
| 22 Sep, 2008 |
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Der Jurist Günter Freiherr Von Gravenreuth wurde zu 14 Monate ohne Bewährung vom Landgericht Berlin verurteilt. Die TAZ wurde dem Juristen, der als ABMAHN-ANWALT bekannt ist, zum Verhängnis. Im Jahre 2006 hatte der Anwalt Von Gravenreuth die TAZ abgemahnt, unter den Vorwurf die TAZ hätte ihn unverlangt eine Email zugeschickt. Im Rechtstreit, um diese Email musste die TAZ beigeben und den Anwalt über 600 Euro bezahlen. Daraufhin behauptete der Anwalt vor Gericht, dass er das Geld nicht erhalten habe und hat die Domain der TAZ versucht pfänden zu lassen. Das ließ sich die TAZ nicht gefallen und beauftragte den bekannten Medienanwalt Johannes Eisenberg, der Strafanzeige wegen Betrugs gegen Von Gravenreuth stellte. Bei einer Hausdurchsuchung fand man dann Kontoauszüge, dass Von Gravenreuth doch das Geld erhalten habe und so gelogen hatte.
Bei der Verhandlung konnten den Angeklagten seine Kollegen nicht entlassten. Der ehemalige Kollege und Anwalt Bernhard Syndikus sollte aussagen, um Von Gravenreuth zu entlassten, doch der schickte nur ein Fax, indem er dem gericht mitteilte, dass er verschlafen hätte. Prozessbeobachter sahen im Fax einen Trick, um Zeit zu gewinnen und die Verhandlung zu vertagen, aber der Richter ließ nicht locker und verkündetet am Ende das Urteil.
14 Monate Haft ohne Bewährung für Günter Freiherr von Gravenreuth. Die Internetwelt nahm das Urteil als Sieg der Gerechtigkeit an, denn seit 1985 versuchte der Anwalt mit seinen Abmahnungen Geld zu verdienen. Selbst Kinder und Jugendliche, die aus Versehen und Nichtwissen auf ihren Websites urhebergeschütze Fotos oder Bilder online stellten, mussten hunderte von Euros bezahlen. Seit dem 1.September wurde das Gesetz geändert. Bei solchen Fällen können Abmahn-Anwälte jetzt nur noch 100 Euro verlangen.
Schon vor einigen Jahren war Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth angeklagt worden. Im Jahre 2000 musste er eine hohe Geldstrafe wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen bezahlen. Im April dieses Jahres verurteilte ihn das Gericht zu einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten auf Bewährung wegen Untreue von Mandantengelder.
"Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden." - Richterin über den Angeklagten. Es könnte jetzt auch sein, dass Von Gravenreuth sogar seine Berufszulassung als Jurist verliert.
Quelle ZDNET News









