1600 EURO STRAFE BEI NUTZUNG VON ALTEN TELEFON
| 27 Mai, 2008 | TAG CHECKER, ZUKUNFT|Ab nächstes Jahr ist die Benutzung aller Schnurlostelefone aus den 90er Jahren verboten, da die Sendefrequenzen dieser Telefone für den Mobilfunk freigegeben wurden. Wer trotzdem mit einem alten Telefon telefoniert und eine Störung verursacht muss eine Bußgeld von 1600 Euro bezahlen. Krass, nicht? Da ist ja Schwarzfahren günstiger (40 Euro). ![]()
Woran erkennt man ein altes Telefon? Erstens am Gewicht, es ist oft sehr schwer. Sie heißen meist SINUS 1 bis 5, haben eine Kennzeichnung wie das Posthorn und ein Z als Zulassungsnummer, die auf U oder V endet.
Diese Reglung wurde geschickt eingeführt bevor jemand wirklich etwas merken konnte. Jetzt sind alle Nutzer eines alten Telefons gezwungen sich ein neues Telefon zu besorgen.











Ähm, also das kann ja jeder behaupten!
geschrieben von Kageko am 02 Jun 2008, 19:08Hast du auch eine Quelle?