FLUGHAFEN Chaos - was tun? Welche Rechte hat der Flugpassagier? - Tipps
| 22 Dez, 2010 |
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INTERNET, GESCHENKE, NEWS, SKANDAL, SONSTIGES, FLUG, RECHT, DEUTSCHE BAHN| KOMMENTAR SCHREIBEN
Der Winter verursacht gerade ein Chaos in Flughäfen und Bahnhöfen. Verspätungen, Absagen und Unfälle gehören zum Alltag. Besonders, wenn der Flug gecancelt wird ist man am Boden zerstört. Aber Passagiere und Fahrgäste haben Rechte und können vieles verlangen. Ich würde im Moment eher zu Flügen greifen, denn da ist die Chance für eine Entschädigung viel größer, denn die DEUTSCHE BAHN kann sich auf höhere Gewalt (Schnee, Eis, Sturm etc.) berufen und sich so von Rückerstattungen etc. befreien. Bei Fluggesellschaften ist das ganz anders.
Seit 2009 darf man Entschädigungen verlangen und wie das genau aussieht erkläre ich mal ganz schnell:
FLUG und FLUGHAFEN Verspätungen und Probleme
"Trotz höherer Gewalt durch Eis und Schnee dürfen Fluggesellschaften ihre Kunden nicht alleine lassen." Das ist durch die EU-Fluggastverordnung geregelt und festgehalten.
Wenn sich ein Flug, je nach Länge der Flugstrecke, um mehr als zwei bis vier Stunden verspätet, dann muss die Fluggesellschaft die Passagiere kostenlos betreuen. Man hat folgende als Passagier Ansprüche:
- kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungsgetränke
- zwei kostenlose Telefonanrufe
- Fax oder Email
- wenn man wegen Verspätung auf die Bahn umsteigen muss oder will, der muss mit der Fluggesellschaft abklären, ob diese die Kosten übernehmen
- verzögert sich ein Flug um mehr als 5 Stunden (!!!), dann kann man auf diesen Flug verzichten und die Fluggesellschaft muss den Ticketpreis inklusive Steuern und Gebühren zurückzahlen. Und das als Bargeld und NICHT als Gutschein.
- falls das Flugzeug erst am nächsten Tag abhebt, dann muss die Fluggesellschaft eine Hotelübernachtung und Fahrt dorthin bezahlen
DEUTSCHE BAHN Verspätungen
Bei der DEUTSCHEN BAHN sieht es etwas anders aus. Da wird nur Geld zurückgezahlt, wenn die DB an den Verspätungen Schuld hat. Bei schlechten Wetter kann sich die DB auf Probleme durch höhere Gewalt berufen und sich so von jeder Verantwortung befreien. Das bedeutet, es gibt keine Entschädigungen.
- ist man eine Stunde später als geplant am Zielort angekommen, dann muss die DB ein Viertel des Fahrpreises zurückzahlen
- bei zwei Stunden Verspätung die Hälfte des Fahrpreises
- man sollte sich immer das Fahrgastrecht Formular besorgen. Entweder bekommt man das im Internet oder direkt beim Schaffner. Man sollte sich auch immer schriftlich bestätigen lassen, warum der Zug Verspätung hatte.
- Link: DB FAHRGASTRECHTE Übersicht aller Regelungen und Formulare







